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Freitag, 15. November 2013

Kirchenbuch 1898


Manchmal wird man beim Lesen der Kirchenbücher von Geburten oder wie in diesem Fall der Eheschließungen mit für heutige Verhältnisse amüsanten Randbemerkungen belohnt.
Hier die Übersetzung:

Die Titel Junggesell und
Jungfrau waren nicht
berechtigt, wie die sechs
Monate nach der Eheschlie-
ßung erfolgte Geburt
eines kräftigen Kindes
bewies.

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Rechtliches

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