Home

Dienstag, 22. Juni 2010

Schwertransport

Heute Morgen wurde uns wieder vor Augen geführt, wie paradox Schule oft ist. Da wird einem gepredigt, man sollte darauf achten, dass die Kinder maximal 10% ihres Körpergewichtes an Schulmaterial tragen dürfen (falls das mehr sind, sind natürlich die Eltern schuld).  Heute ist Abgabe der Schulbücher für das alte Schuljahr. Der Große soll 8 Schulbücher und die für heute erforderlichen Hefte und Ordner schleppen. Das passt überhaupt nicht alles in den Schulrucksack hinein und von 4 kg ist das weit entfernt. Aber das war auch schon während des Schuljahres schon so, manchmal waren es fast 12 kg Schleppmaterial. Vorhin wurden Schulbücher und er also in die Schule gefahren.
Wiederholte Hinweise an diversen Elternabenden blieben ohne Reaktion.
Notiz an mich: Sobald die Schulbücher und der Stundenplan für das neue Schuljahr da sind, Waage bereit stellen und Brief an die Schulleitung mit konstruktiven Behebungsvorschlägen vorbereiten. Warten auf Maßnahmen. Falls nichts passiert, eben eine Etage höher vorsprechen.
Beim Tochterkind: siehe oben. Sie wiegt 26 kg. Errechnetes Schulmaterial inklusive Schulrucksack: 2,6 kg. Der durchschnittliche Schulranzen für Grundschüler der gängigen Markenhersteller wiegt ja schon ca. 1,2 kg.

2 Kommentare:

Top Schulbücher hat gesagt…

Insbesondere bei längere Schulwegen ist eine Überbelastung des heranwachsenden Körperbaus natürlich auf Dauer keine gute Idee. Insbesondere Schulbücher wie Atlanten schlagen da natürlich ordentlich ins Gewicht. Dabei könnten gerade die auch locker von der Schule gestellt werden.

In Amerika laufen ja bereits Pilotprojekte, ausschließlich digitale Schulbücher einzusetzen, was das Gewichtsproblem mindern könnte.

Ob der Ansatz mittelfristig auch an deutschen Schulen Einzug erhalten wird, bleibt wohl noch abzuwarten.

Schöne Grüße

Squirrel-Beads hat gesagt…

Früher oder später werden unsere Kinder vermutlich nur noch mit einem Notebook-PC durch die Gegend laufen, dann hat sich das Gewichtsproblem wohl auch erledigt.
Danke für den Hinweis mit den digitalen Büchern, ich werde einmal im Internet darüber nachlesen.

Grüße zurück

 

Rechtliches

Mit Urteil vom 12. Mai 1998 - Az.: 312 O 85/98 - “Haftung für Links” hat das Landgericht Hamburg entschieden,dass man durch die Erstellung eines Links die Inhalte dieser Seite ggfs. mit zu verantworten hat. Dies könne - so das Gericht - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller durch Links auf dieser Homepage erreichbaren Seiten und weise darauf hin, dass ich keinerlei Einfluss auf die Inhalte und auf die Gestaltung der durch Links von dieser Homepage erreichbaren Seiten habe. Die Nennung von Produkten und Marken anderer Hersteller oder Anbieter dient ausschließlich zur Information und stellt keine Empfehlung dar. Alle Rechte an Markennamen und Markenbegriffen, genannten Namen und Begriffe, liegen bei den jeweiligen Markeninhabern. Falls Sie vermuten, dass Inhalte dieser Homepage eines Ihrer Schutzrechte verletzt, teilen Sie mir das bitte umgehend per elektronischer Post mit, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann.